Warum die elektronische Signatur als rechtsverbindliche Unterschrift gilt
Im eCommerce und Online Business spielen elektronische Signaturen eine große Rolle. Alle im Internet erstellten und versandten Rechnungen und Verträge verfügen über eine elektronische Signatur, welche als Unterschrift des Vertragspartners gilt und rechtsverbindlich ist.
Behörden und Ämter verwenden ebenfalls in den meisten Fällen diese Signaturen um Briefe, Rechnungen und Mahnungen zu unterzeichnen.
Als elektronische Signatur bezeichnet man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, über welche der Unterzeichner mittels der elektronischen Signatur identifiziert und als tatsächlicher Urheber der Rechnung erkannt wird.
Die Anwendung der elektronischen Signatur unterliegt einer Vorschrift an ihre Form, sowie gewissen Anforderungen der Gesetzgebung. Es gibt zwei unterschiedliche Arten elektronischer Signaturen. In Deutschland hat nur eine qualifizierte elektronische Signatur rechtlichen Bestand und wird vor Gericht wie eine handschriftlichen Unterzeichnung behandelt. Das Signaturgesetz klärt darüber auf, welche Schriftstücke auch ohne die qualifizierte elektronische Signatur rechtliche Bindung haben und mit einer normalen elektronischen Signatur gültig sind. Hier greift der Augenscheinbeweis, welcher die elektronische Signatur als eindeutig vom Urheber stammend kennzeichnet.
Im digitalen Zeitalter werden elektronische Signaturen vielseitig eingesetzt und ersetzen bei Bescheiden von Behörden, sowie Rechnungen und Lieferscheinen von Online Käufen die handschriftliche Unterschrift. Da es anhand der elektronischen Signatur möglich ist den Urheber zu identifizieren, steht in vielen gewerblichen Bereichen diese elektronische Unterschrift an gleicher Stelle wie ein handschriftlich unterzeichnetes Schreiben. Für Unternehmen die hauptsächlich Rechnungen über eine Software aus dem Internet versenden, ist die elektronische Signatur eine Arbeitserleichterung und befreit von der Pflicht, handschriftlich unterschriebene Rechnungen auf dem Postweg zu versenden.
Die elektronische Signatur darf keinesfalls mit der digitalen Signatur verwechselt werden. Oftmals wird der Begriff digitale Signatur als Synonym für eine elektronische Signatur verwendet. Diese Bezeichnung ist nicht richtig, da es immense Unterschiede zwischen den beiden Signaturen gibt. Während die elektronische Signatur als Unterschrift zählt, dient die digitale Signatur der Authentifizierung und basiert auf einem digitalen Zertifikat.
